 Beschreibung:
Baurecht und Regelungen in Gebirgsländern
Das sog. Baurecht bietet die Möglichkeit, auf fremdem Grund ein Bauwerk zu errichten. Häufig ist das Baurecht auf 50 Jahre, maximal auf 99 Jahre begrenzt, was mit der Nutzungsdauer betrieblicher Gebäude gut vereinbar ist. Im Süden des deutschen Sprachraums werden solche im Baurecht errichtete Gebäude auch Luftkeuschen genannt, obwohl sie in Städten das Ausmaß eines ganzen Häuserblocks annehmen können.
In Gebirgsländern bestehen - je nach Bundesland bzw. Kanton - spezielle Regelungen zum Schutz
der alpinen Infrastruktur, der Bodenwirtschaft und teilweise auch des Fremdenverkehrs. Sie
können den Grunderwerb und die Bewirtschaftung betreffen, die minimale Grundstücksgröße und
bei Bergbauern auch das Versorgungs- und Erbrecht. Überdies gibt es sog. Weiderechte (z.B.
zwischen einzelnen Gemeinden in Nord- und Südtirol), die gemeinschaftlich nutzbare Allmende
und andere lokale Regelungen.
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